§ 1  Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Höhe des Mitgliedbeitrages wird durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Die beschlossenen Beiträge treten zum 01. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.

 

§ 3 Beiträge

  1. Jedes Mitglied hat einen jährlichen Beitrag zu entrichten. Der jährliche Beitrag beträgt für
    1. Natürliche Personen 30 €
    2. Verbände, Vereinigungen, Körperschaften 50 € (Mindestbeitrag)
    3. Firmen und sonstige juristische Personen 100 € (Mindestbeitrag)
    4. Personen unter 18 Jahre sind vom Beitrag befreit
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstaus maßgebend.
  3. Anschriften- und Kontoänderungen sind vom Mitglied unverzüglich dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, dürfen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
  4. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.3. des laufenden Geschäftsjahres fällig, jedoch spätestens 6 Wochen nach Beitrittserklärung.
  5. Bei Mahnungen können Mahngebühren von 5 € fällig werden.
  6. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzordnung des Vereins gespeichert.

 

§ 4 Vereinskonto

Die Verkehrswacht Rostock e.V. führt folgendes Vereinskonto:

Bank Ostseesparkasse Rostock
Bankleitzahl 13050000
Kontonummer 450001377
IBAN DE98130500000450001377

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung der Verkehrswacht Rostock e.V. am 04.03.2020 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

Rostock, den 04. 03.2020
Der Vorstand