§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Höhe des Mitgliedbeitrages wird durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
- Die beschlossenen Beiträge treten zum 01. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Beiträge
- Jedes Mitglied hat einen jährlichen Beitrag zu entrichten. Der jährliche Beitrag beträgt für
- Natürliche Personen 30 €
- Verbände, Vereinigungen, Körperschaften 50 € (Mindestbeitrag)
- Firmen und sonstige juristische Personen 100 € (Mindestbeitrag)
- Personen unter 18 Jahre sind vom Beitrag befreit
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstaus maßgebend.
- Anschriften- und Kontoänderungen sind vom Mitglied unverzüglich dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, dürfen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
- Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.3. des laufenden Geschäftsjahres fällig, jedoch spätestens 6 Wochen nach Beitrittserklärung.
- Bei Mahnungen können Mahngebühren von 5 € fällig werden.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzordnung des Vereins gespeichert.
§ 4 Vereinskonto
Die Verkehrswacht Rostock e.V. führt folgendes Vereinskonto:
Bank | Ostseesparkasse Rostock |
Bankleitzahl | 13050000 |
Kontonummer | 450001377 |
IBAN | DE98130500000450001377 |
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung der Verkehrswacht Rostock e.V. am 04.03.2020 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Rostock, den 04. 03.2020
Der Vorstand